Das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung

Bürgerschaftliches Engagement in der Justiz verbindet man in der Regel mit dem Amt des Schöffen. Weniger bekannt, aber nicht minder bedeutsam, ist das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung: Der ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer.
Schon derzeit sind in Baden-Württemberg mehr als 60.000 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger zu rechtlichen Betreuern bestellt, sei es für einen Angehörigen, für einen Freund oder Bekannten oder gar für einen ihnen bislang fremden Mitbürger.
Ohne dieses soziale Engagement ließe sich dieser Beistand für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund unterschiedlichster Ursachen nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten allein zu bewältigen, nicht gewährleisten. Dabei sind häufig Entscheidungen von großer Verantwortung zu treffen, die besondere Umsicht, aber auch Einfühlungsvermögen in das Befinden, die Bedürfnisse wie auch die Vorstellungen und Wünsche der Betreuten verlangen.
Um möglichen Haftungsrisiken für die ehrenamtlich Tätigen vorzubeugen, unterhält das Land eine Sammelhaftpflichtversicherung, die vor allem Schutz gegen die finanziellen Folgen von in Ausübung des Betreueramts verursachten Personen- und Sachschäden bietet. Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer kann aber auch den Umgang mit Vermögenswerten mit sich bringen, weshalb das Land zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtlich tätige Betreuer, Vormünder und Pfleger abgeschlossen hat. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt des Justizministeriums zum Versicherungsschutz von ehrenamtlich tätigen Betreuern, Vormündern und Pflegern entnehmen.

Zur Abgeltung seiner Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Ehrenamt anfallen, kann der ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer einen Pauschalbetrag von derzeit 425 € im Jahr beanspruchen. Steuerlich erfährt dieser Aufwendungsersatz ein Privileg, als er - unter Einbeziehung weiterer steuerlich begünstigter Einkünfte - bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 € von der Einkommensteuer befreit ist, § 3 Nummer 26b EStG.
Unterstützt und begleitet werden die ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuer vor allem von den Betreuungsvereinen vor Ort, die ebenso wie die Betreuungsbehörden auch bei Interesse an der Übernahme eines solchen Ehrenamtes gerne weiterhelfen.
Eine Übersicht über die örtlichen Betreuungsbehörden sowie die anerkannten Betreuungsvereine vor Ort finden Sie hier.


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