Navigation überspringen

Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts 2018

Datum: 24.07.2018

Kurzbeschreibung: 
„Zwischen neuer Arbeitswelt und Vielklägern“

Der Wandel der Arbeitswelt hat deutliche Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme. Der Schutzbereich und die Reichweite der gesetzlichen Unfallversicherung – Beispiel Arbeitsunfall im Home-Office – sind in den letzten Jahren von der Rechtsprechung neu justiert worden. „Eine bürgernahe und leistungsstarke Justiz muss immer wieder von neuem bereit sein, Antworten auf die ernsthaften und ernstzunehmenden Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu geben“, beschrieb der Präsident des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, die kommenden Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist allerdings auch zu konstatieren, dass eine sehr geringe Anzahl an Personen, die z.T. bei Behörden und Gerichten in der ganzen Republik bekannt sind, mit einer Fülle oft substanzloser Verfahren wichtige Ressourcen binden und das kostenfreie und bürgernahe Verfahrensrecht regelrecht missbrauchen.

 

Die Gesamteingänge im Jahr 2017 in der Sozialgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind im Vergleich zum Vorjahr auf anhaltend hohem Niveau geblieben. An den acht erstinstanzlichen Gerichten gingen 31.111 Klagen ein (2016: 32.127), beim Landessozialgericht war sogar erstmals seit 2013 wieder ein Anstieg der Hauptsacheverfahren zu verzeichnen (3.447 Berufungen; 2016: 3.365). Hinzu kamen in der ersten Instanz 2.803 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (2016: 2.839), am Landessozialgericht gingen 502 Eilverfahren ein (2016: 556). Es ist in beiden Instanzen gelungen, die hohen Bestände weiter abzubauen. Der Gerichtspräsident stellte den großen Arbeitseinsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsbarkeit heraus und bedankte sich für deren Engagement. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei den Berufungen konnte nochmals auf jetzt 11,0 Monate (Vorjahr: 12,0 Monate) gesenkt werden. Damit belegt das Landessozialgericht Stuttgart bundesweit den Spitzenplatz.

 

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen 50 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen mehr als 1.600 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.

 

Dr. Steffen Luik

Richter am Landessozialgericht

- Pressesprecher -

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.