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Pressemitteilungen | Datum |
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Nachforderung von 160.000 Euro für Sozialversicherungsbeiträge: Dopingkontrolleure waren abhängig beschäftigt und keine freien Mitarbeiter. | 25.03.2025 |
Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt, dass als freie Mitarbeiter geführte Auftragnehmer tatsächlich abhängig beschäftigt waren, kann dies zu erheblichen Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge führen. Hierbei kommt es insbesondere auf Kriterien wie Weisungsgebundenheit und das Bestehen eines Unternehmerrisikos bei den Auftragnehmern an. So hat der 13. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg aktuell entschieden, dass Auftragnehmer eines Dopingkontrollunternehmens abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, da ihre Tätigkeit inhaltlich und zeitlich maßgeblich durch die Vorgaben ihres Auftraggebers bestimmt wurde. Urteil vom 18. März 2025, Aktenzeichen L 13 BA 3631/22 |
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Keine Multiple Sklerose durch Hepatitis-Schutzimpfung | 19.03.2025 |
Die kurz nach einer dienstlich veranlassten Hepatitis-A/B-Schutzimpfung diagnostizierte Erkrankung eines Soldaten an Multipler Sklerose stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar, da die Impfung und die Erkrankung medizinisch nicht in Zusammenhang zu bringen sind. Auch die Benennung von Multipler Sklerose als sehr seltene Nebenwirkung im Beipackzettel des Impfstoffs macht einen Zusammenhang nicht wahrscheinlich. Urteil vom 13. Februar 2025, Aktenzeichen L 6 VS 735/24 |
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Selbständig oder abhängig beschäftigt – Streit um die Arbeit einer Ärztin bei der „zweiten Leichenschau“ | 19.03.2025 |
Die von einer Ärztin oder einem Arzt vor einer Feuerbestattung durchgeführte zweite Leichenschau stellt keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Urteil vom 22. Januar 2025, Aktenzeichen L 5 BA 1266/24 |
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Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers mit einem „Fördervertrag“ seines Vereins bei einem Ligaspiel kann ein versicherter Arbeitsunfall sein. | 31.01.2025 |
Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind u.a. Beschäftigte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen. Urteil vom 21. Januar 2025, Aktenzeichen L 9 U 3318/23 |