Eine elektronische Aktenführung ermöglicht und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Daher kann Akteneinsicht für
Berechtigte komfortabel über das „Netz“ erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Hinweis:
Wenn Sie Inhaber eines Mein Justizpostfachs (MJP) sind, können Sie sich dort Anmeldedaten zum
Akteneinsichtsportal selbst erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem MJP Serviceportal.
Als Inhaber eines besonderen elektronische Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) wenden Sie
sich hierfür an jeweiligen Softwarehersteller.
Alternativ erhalten Sie von der einsichtsgewährenden Stelle nach gewährter Akteneinsicht temporäre Zugangsdaten zur
Einsicht in die bereitgestellte Akte.