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Elektronische Akteneinsicht: So geht's!

Bild zeigt den Ablauf der elektronischen Akteneinsicht


Eine elektronische Aktenführung ermöglicht und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Daher kann Akteneinsicht für Berechtigte komfortabel über das „Netz“ erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Hinweis:
Wenn Sie Inhaber eines Mein Justizpostfachs (MJP) sind, können Sie sich dort Anmeldedaten zum Akteneinsichtsportal selbst erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem MJP Serviceportal
Als Inhaber eines besonderen elektronische Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) wenden Sie sich hierfür an jeweiligen Softwarehersteller.

Alternativ erhalten Sie von der einsichtsgewährenden Stelle nach gewährter Akteneinsicht temporäre Zugangsdaten zur Einsicht in die bereitgestellte Akte.