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Ehrenamtliche Bewährungshilfe
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Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der BGBW besondere Wertschätzung und
Respekt. Ehrenamtliche Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen
in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer
Ehrenamtliche Bewährungshelfer werden bei der BGBW durch spezielle Schulungen vorbereitet und finden später Rückhalt bei ihrem Teamleiter, einem hauptamtlichen Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortung geprägt und sie sind, wie auch die hauptamtlichen Bewährungshelfer, zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Ehrenamtliche Bewährungshelfer betreuen zwei bis maximal fünf Klienten parallel. Sie setzen zu Gunsten ihrer Klienten persönliche Stärken und Kenntnisse ein und schöpfen aus dem Erfahrungsschatz ihres Lebens. Sie verfügen oftmals über ein örtliches Kontaktnetzwerk und können gezielt regional vermitteln.
Was macht ein Bewährungshelfer?
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Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Dieser hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel des Bewährungshelfers ist es, dass der Klient keine neuen Straftaten begeht. Er unterstützt den Klienten dabei, Lösungswege für seine sozialen und/ oder wirtschaftlichen Probleme zu finden.
Vorraussetzungen
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Sie sind unser idealer Ehrenamtskandidat, wenn Sie:
- mindestens 21 Jahre alt sind und ein gesichertes Leben führen, das Ihnen Rückhalt gibt.
- über genügend Zeit und Interesse verfügen, sich intensiv mit den Belangen eines Klienten auseinanderzusetzen.
- Zuversicht darauf setzen, dass jede Person sich ändern und positiv entwickeln kann.
- Probleme des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen.
- Interesse und Toleranz für die Überzeugungen anderer Menschen mitbringen.
- Ihr Ehrenamt mit realistischem Enthusiasmus ausüben und sich dessen bewusst sind, dass Veränderungen Zeit benötigen.
Im Interesse der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf eine Differenzierung in die männliche und die weibliche Form. Sämtliche allgemeinen Bezeichnungen von Personengruppen wie z. B. „Bewährungshelfer, Gerichtshelfer, Klient“ sind geschlechtsneutral aufzufassen.
Sie interessieren sich für ein Ehrenamt in der Bewährungshilfe?
Dagmar Brüssau
Tel.: +49 (0) 711 627 69-400
E-Mail: ehrenamt@bgbw.bwl.de
Bitte wenden Sie sich an mich.