Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in Baden-Württemberg (Stand 1.1.2007)
Einreichungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Elektronische Auskünfte aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
Einreichungen
Ab dem 1. Januar 2007 sind gemäß § 12 HGB (§ 11 Abs. 4 GenG, § 5 Abs. 2 PartGG) Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Auch alle anderen Dokumente sind elektronisch einzureichen.
Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§39 a des Beurkundungsgesetzes) versehenes Dokument zu übermitteln.
Diejenigen Schriftstücke, die bisher im Sonderband der Akte hinterlegt wurden (Schriftstücke die der unbeschränkten Einsicht unterliegen wie z.B. Gesellschaftsverträge, Satzungen usw.), werden ab 1.1.2007 in einen elektronischen Registerordner aufgenommen, der dem Registerblatt zugeordnet ist.
Zur Einreichung von Anmeldungen und Dokumenten steht ab 1.1.2007 das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung.
Voraussetzung für die Einreichung ist der Download der EGVP-Software. Dieses Programm und weitere Informationen finden Sie auf der Website
Auskünfte
Ab 1.1.2007 können Sie Auskünfte aus den Registerblättern (mit Ausnahme der unten bezeichneten Bezirke des Registergerichts Stuttgart) und den elektronischen Registerordnern elektronisch erhalten unter
www.handelsregister.de (Registerportal 3)
Voraussetzung ist die eigenständige Registrierung bei diesem Portal. Reine Recherchen bedürfen keiner Registrierung.
Jeder Interessent kann ab dem 1.1.2007 auch in elektronischer Form einen Antrag auf Erteilung eines Ausdrucks entweder in Papierform oder in elektronischer Form aus dem Registerinhalt oder dem Registerordner stellen. Diese Anträge können Sie bei den zuständigen Registergerichten
Freiburg,
Mannheim,
Stuttgart und
Ulm stellen.
Das Registerportal eröffnet den Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme (§ 9 Abs. 1 HGB) der Länder und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte (§ 10 HGB).
Aus technischen Gründen bitten wir Sie, sich direkt an das Amtsgericht Stuttgart zu wenden, sofern Sie in der Zeit vom 1.1.2007 bis ca. 15.02.2007 noch Restbestände aus den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern der Amtsgerichtsbezirke Reutlingen, Bad Urach, Münsingen, Tübingen, Rottenburg am Neckar, Albstadt, Balingen, Hechingen, Freudenstadt, Horb am Neckar, Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil und Oberndorf am Neckar benötigen.