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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
12.06.2024 19 Sa 61/23

1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Juni 2023 - 11 Ca 389/22 - werden zurückgewiesen. 
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen. 
3. Die Revision wird nicht zugelassen. 

 
12.06.2024 19 TaBV 3/23

1. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 9., 10., 12. bis 20. wird der Beschluss des Ar-beitsgerichts Karlsruhe vom 16. Februar 2023 - 10 BV 3/22 - abgeändert: 
 Der Antrag der Beteiligten zu 1. bis 8., die am 25. Mai 2022 durchgeführten Wahlen bezüglich der Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen. 
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 

 
11.06.2024 11 Sa 61/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kn. Radolfzell - vom 29. Juni 2023 - 7 Ca 113/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
11.06.2024 2 Sa 19/24

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 18.09.2023 – 11 Ca 1785/23 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
11.06.2024 2 Sa 9/24

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart vom 10.10.2023 – 12 Ca 190/23 – in Ziff. 2 teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 2.123,31 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 09.03.2023 zu bezahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin und die Beklagte je 50 %. Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 68 %, die Beklagte 32 %.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
 
20.02.2024 11 Sa 45/22

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.06.2022 - 9 Ca 485/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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