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Datum: 03.07.2025

Aktenzeichen: 12 Sa 52/24

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 13. Juni 2024 - Az. 1 Ca 123/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.