Suchfunktion

Psychologischer Dienst

 

Der psychologische Dienst erstellt im Rahmen der Vollzugsplanung Stellungnahmen zur Eignung für vollzugsöffnende Maßnahmen, zur Kriminalprognose sowie zum therapeutischen Behandlungsbedarf des Inhaftierten. Zudem wird bei akuter seelischer Belastung Krisenintervention angeboten.

 

Neben der Tatbearbeitung werden auch beratende oder psychoedukative Gespräche bei konkreten Fragestellungen oder bei kurzfristigen Belastungen geführt. Bei Bedarf vermittelt der psychologische Dienst den Inhaftierten an eine externe psychotherapeutische Behandlungsmaßnahme weiter.

 

Darüber hinaus fällt die psychologische Eignungsprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern des mittleren Dienstes in das Tätigkeitsfeld des psychologischen Dienstes.

 

Es findet eine enge Zusammenarbeit mit allen anderen Diensten statt.

Fußleiste