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Anstaltsbeirat

Seit dem 1. Januar 1980 verpflichtet das Strafvollzugsgesetz die Justizverwaltungen zur Bildung ehrenamtlich tätiger Beiräte bei den Vollzugsanstalten. Heute gibt es Beiräte in allen selbständigen Justizvollzugsanstalten des Landes.

Bei den Justizvollzugsanstalten sind Anstaltsbeiräte gebildet, deren Mitglieder keine Vollzugsbedienstete sind und dieses Amt ehrenamtlich ausführen.
Sie wirken mit bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen, unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.

In der hiesigen Justizvollzugsanstalt besteht der Beirat aus fünf Mitgliedern. Diese werden vom örtlichen Gemeinderat vorgeschlagen und vom Justizministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Der seit 28. September 2022 bestellte Anstaltsbeirat setzt
sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende: Frau Roswitha Henz-Best





Weitere Mitglieder

Frau Dr. Regina Jutz

Frau Dr. Claudia Schöning-Kalender

Frau Roswitha Henz-Best

Frau Michaela Settelmaier

Herr Chris Rihm



Die Adresse des Beirates lautet:

Frau Roswitha Henz-Best
Ruhrstraße 5
68167 Mannheim 

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