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Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Betreuer*innen in der Justizvollzugsanstalt Freiburg

Ansprechpartner*in für ehrenamtlich Interessierte und -Tätige:
Frau Saurer (Sozialarbeiterin) Tel.: 0761 2116- 4578
Frau Roitsch (Sozialarbeiterin) Tel.: 0761 2116- 4577
E-Mail: poststelle@jvafreiburg.justiz.bwl.de

Was sollten Ehrenamtliche im Justizvollzug mitbringen?
Eine spezielle Qualifikation wird nicht benötigt, jedoch sollten Sie über Lebenserfahrung und persönliche Eigenschaften verfügen wie z.B.
• die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz bewahren
• Grenzen setzen können
• vorurteilsfrei den Inhaftierten entgegentreten
• Zuverlässigkeit
• sich auf ein längerfristiges Engagement einlassen können

Was machen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen?
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind nach der Zulassung berechtigt
• an Freizeitgruppen teilzunehmen und diese auch mitzugestalten
• an den Gottesdiensten teilzunehmen
• bei Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen teilzunehmen und mitzuwirken

Was machen ehrenamtliche Betreuer*innen?
Ehrenamtliche Betreuer*innen sind nach der Zulassung berechtigt
• nicht überwachte Einzelgespräche in der Besuchsabteilung zu führen
• Briefkontakt mit den Inhaftierten zu haben
• ggf. an Ausführungen teilzunehmen

Welcher Gefangene bekommt eine/n Betreuer*in?
In der Regel wird eine Betreuer*in-Zuweisung bei Inhaftierten bejaht
• die keinerlei Kontakte nach draußen haben
• die keinen Besuch erhalten können
Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, eine Ablösung vom bisherigen Umfeld zu unterstützen oder bei der Lösung familiärer Konflikte zu helfen. Die Inhaftierten, die für eine Betreuung infrage kommen, werden auf einer Warteliste geführt. Zurzeit warten überwiegend Inhaftierte, die sehr lange Strafen verbüßen oder die sich in der Sicherungsverwahrung befinden. Aber auch einige, die Hilfe bei der Entlass-Vorbereitung und Neuorientierung benötigen.

Wie wird man ehrenamtliche/r Mitarbeiter*in / ehrenamtliche/r Be-treuer*in?
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu den o.g. Sozialarbeiter*in auf. Sie werden zu einem Informationsgespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gespräches werden Sie gebeten, Ihre Zustimmung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu geben. Sofern die formalen Voraussetzungen (Mindestalter 18 Jahre, möglichst keine Vorstrafen) gegeben sind, erfolgt eine Einladung zum Einführungslehrgang. Im Rahmen des Einführungslehrgangs wird Ihnen die JVA Freiburg und die Lebenswelt der Inhaftierten vorgestellt. Weitere Themen sind z.B.:
• Rechte und Pflichten von Ehrenamtlichen
• Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten
• Unterschied Strafhaft / Sicherungsverwahrung
• Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Nach Ende des Einführungslehrgangs erfolgt die Zulassung zum/zur ehrenamtlichen Mitarbeiter*in und / oder ehrenamtlichen Betreuer*in.

Was bietet der Justizvollzug für Ehrenamtliche an?
Kein/e Betreuer*in wird mit der Aufgabe allein gelassen. In der JVA stehen sowohl die Ansprechpartner*in für Ehrenamtliche, als auch die für den Gefangenen zu-ständigen Sozialarbeiter*innen und andere Mitarbeiter*innen der Fach- und Sonderdienste für Gespräche zur Verfügung. Im Einzelfall kann man sich auch an den zuständigen Vollzugsleiter wenden.
Einmal jährlich lädt der Anstaltsleiter alle Ehrenamtlichen zu einer gemeinsamen Konferenz ein, in der aktuelle Themen aus dem Justizvollzug besprochen werden, aber auch Raum für Fragen und Austausch ist.



 

 

 

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