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Datum: 22.12.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 753/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien seit dem 01.02.2019 bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die
schriftliche Kündigung der Beklagten vom 23 01.2025 aufgelöst wird.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu
unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Nachwuchstrainer im weiblichen Geräteturnen im Kunstturnforum Stuttgart
weiterzubeschäftigen.
3. Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der beklagte Verein.
6. Der Streitwert wird auf 17.443,48€ festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.