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Stellvertretende Anstaltsleiterin Maida Dietlein tritt in Ruhestand

Datum : 30.07.2018

Kurzbeschreibung: Jugendstrafvollzug als Lebensaufgabe betrachtet

Frau Dietlein mit dem Justizminister Guido Wolf

"Probier's mal mit Gemütlichkeit" forderten die „Knastigallen“ Regierungsdirektorin Maida Dietlein bei deren Abschiedsfeier auf, den zum 01. August beginnenden Ruhestand gelassen anzugehen. Adelsheims stellvertretende Anstaltsleiterin hatte den Mitarbeiterchor einst selbst mitgegründet und lauschte nun mit einer enorm großen Zahl beruflicher Weggefährtinnen den musikalischen Empfehlungen.
Mehr als 38 Jahre nach ihrem Eintritt in den Dienst der Justiz des Landes Baden-Württemberg wurde „die erfahrenste Vollzugsjuristin im Europäischen Jugendstraf-vollzug“, wie Justizminister Guido Wolf bei der Übergabe der Ruhestandsurkunde festhielt, aus dem aktiven Dienst entlassen.
In einer sehr abwechslungsreichen Feier spiegelten sich die vielen Facetten von Dietleins jahrzehntelangem Wirken mit Engagement, Tiefgang und Humor wider.
Ministerialrat Ronny Stengel, im Justizministerium zuständiger Referent für die Adelsheimer Jugendvollzugsanstalt, skizzierte Dietleins beruflichen Weg, der am 01.06.1980 in der JVA Rottenburg mit der Einstellung als Regierungs-Assessorin begonnen hatte. Bereits während ihres Jura-Studiums hatte sie in Adelsheim ein Praktikum absolviert und sich wohl mit der Begeisterung für den Jugendstrafvollzug „infiziert“, die sie nie mehr los lies. Zum 01.12.1981 erfolgte ihre Versetzung zur JVA Adelsheim als Stammdienststelle, von der aus 1983 zur JVA Ludwigsburg und am 01.09.1985 für ein Jahr an das Landgericht Mosbach abgeordnet wurde. Zum Sep-tember 1986 übernahm Frau Dietlein die Leitung der Zugangskommission für den baden-württembergischen Jugendstrafvollzug und wurde zugleich zur stellvertretenden Anstaltsleiterin bestellt. Stengel bescheinigte ihr dieser Verantwortung stets mit Können und Herzblut gerecht geworden zu sein.
Dies bestätigte auch Adelsheims früherer Anstaltsleiter Dr. Joachim Walter seiner „Vertreterin vom ersten bis zum letzten Tag“, für die er den Festvortrag hielt. In seiner Laudatio setzte er die Aufgabe und die Prämissen des Jugendstrafvollzuges im Kontext zu Dietleins Berufsleben, die sich „dieser schweren Arbeit geradezu verschrieben“ habe. „Nach § 1des Justizvollzugsgesetzbuches IV sollen die jungen Gefangenen in der Zeit ihrer Inhaftierung dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ - das sage und schreibe sich leicht, ähnele aber wegen der durchaus schwierigen Rahmenbedingungen, die der Jugendstrafvollzug mit sich bringe, fast der Quadratur des Kreises. Gehe es doch um nichts weniger als Erziehung zur Freiheit in Unfreiheit. Dieser Aufgabe habe sich Dietlein mit Freude, Engagement und Erfolg gewidmet, die notwendige professionelle Distanz gehalten und nach dem Grundsatz „fördern und fordern“ gehandelt.
Erziehung zur Verantwortlichkeit  - für die Zukunft als mündiger, sozial verantwortli-cher Bürger - könne zunächst im Vollzugsalltag, wegen der weitgehenden Reglementierung des Alltags bei gleichzeitiger Vollversorgung, oft kaum erlebt und folglich auch nur schwer gelernt werden. Erziehung im Jugendstrafvollzug passiere häufig noch weitgehend mit einer einseitigen Kommunikation; zwischen Beamten, die das Sagen, und Gefangenen, die zu gehorchen haben. Das sei eine der Schwächen des herkömmlichen Jugendvollzuges, die aber abgebaut werden könnten und müssten. Gute Beispiele dafür in der JVA Adelsheim seien das Just-Community Projekt im Haus G3, aber auch das neuere Projekt im Haus E1 mit dem programmatischen Namen „Positive Peer Culture“, für das sich Dietlein in besonderer Weise eingesetzt habe. Denn ohne eine weitgehende Beteiligung der Insassen an alltäglichen Entscheidungen könne soziales Lernen kaum gefördert, könne Selbstverantwortung nicht eingeübt, könnten neu erlernte Kompetenzen nicht ausprobiert werden.
Hinzu komme, dass in der Jugend und Adoleszenz die Gleichaltrigengruppe für die Entwicklung der Persönlichkeit und sozialer Beziehungen größte Bedeutung besitze. Dementsprechend seien für die Jugendlichen Meinungen von Gleichaltrigen oder Problemlösungen, die von diesen empfohlen werde, von viel größerer Bedeutung als diejenigen, die z.B. die erwachsenen Betreuer vorschlügen. Erziehungsarbeit gegen die oder an der Gleichaltrigengruppe vorbei werde deshalb schwerlich Erfolg haben können. Auch das sei in Adelsheim erkannt und in den erwähnten Projekten berücksichtigt worden.
Wenig ratsam erscheine auch eine rein defizitorientierte Vorgehensweise. Ein pädagogisch ambitionierter Jugendvollzug solle nicht in erster Linie an den Schwächen und Defiziten seiner Insassen ansetzen, sondern an ihren Begabungen und Stärken, um ihnen auf diese Weise ermutigende Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Leitbild dürfe nicht der defizitäre, sondern müsse der entwicklungsfähige junge Mensch sein.
Nicht außer Acht dürfe natürlich die Subkulturproblematik gelassen werden, im Ju-gendstrafvollzug sei oft das subkulturelle Verhalten der Gleichaltrigen das Modell, an dem gelernt werde.
 Die vielbeklagte Subkultur des Gefängnisses habe wohl zwei Wurzeln: einerseits den Deprivationsdruck, der die Gefangenen dazu bringe, ihm eine Gegenkultur als eine Art kollektiven Abwehrmechanismus entgegenzusetzen. Andererseits würden auch „bewährte“ Verhaltensmuster aus anderen Subkulturen außerhalb des Gefängnisses, beispielsweise der Drogensubkultur, importiert.
Die Forschung habe belegt, dass je rigider das Anstaltsregime sei, desto üppiger und auch brutaler sich die Subkultur zu entwickeln pflege. Andererseits hätten zahlreiche Untersuchungen gezeigt, dass offene Vollzugsformen und Vollzugslockerungen die Subkultur reduzieren. „Je offener der Vollzug, desto weniger Subkultur!“.
Aus diesen beiden Erfahrungen hätte die JVA Adelsheim - gerade durch die jahre-lange Arbeit von Frau Dietlein - konkrete strukturelle und pädagogische Konsequenzen gezogen. Die Gleichaltrigengruppe werde nun in Dienst genommen im Sinne von "Peergroup Learning". Das zeige sich in der Schule, in der Berufsausbildung, der sozialtherapeutischen Abteilung, aber auch in den Projekten Jugendstrafvollzug in freier Form.
Nach dieser Beschreibung dessen, „was als grundsätzliche Orientierung Ihrer jahr-zehntelangen engagierten Arbeit im Jugendstrafvollzug angesehen werden kann“ dankte Walter Frau Dietlein herzlich für die unverbrüchliche Loyalität, Akribie und substantiierte Kritik, die sie ausgezeichnet habe.
Umrahmt von weiteren Gesangsvorträgen, sowohl der „Knastigallen“ wie auch des Gefangenenchors aus dem, von Frau Dietlein von Beginn an geförderten, „Apollo18“-Projekt, wurde die scheidende Juristin dann reichlich beschenkt und bedankt. Und dies nicht nur von Anstaltsleitung und KollegInnen, sondern auch mit herzlichen Worten und phantasievollen Geschenken von den inhaftierten Repräsentanten des von ihr mitverantworteten „PPC-Projektes“ - stimmige Schlusspunkte einer eindrucksvollen Vollzugslaufbahn.
Wie sehr Dietlein der Abschied von „ihrer Anstalt“ nahe geht war nochmals am ver-gangen Freitag, ihrem Geburtstag, zu spüren - allen Mitarbeiter/innen sagte sie nochmals schriftlich „Lebewohl“.

Frau Dietlein mit dem Justizminister Guido Wolf

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