Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 19.12.2025
Aktenzeichen: 13 Ga 3/25
1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, die ausgeschriebene Stelle XXX bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren über das Auswahlverfahren nicht endgültig zu besetzen.
2. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte je zur Hälfte.
4. Der Streitwert wird auf 3.492,41 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.