Bibliothek - Kammern Mannheim

Die Kammern Mannheim des Landesarbeitsgerichts verfügen über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem Arbeitsgericht Mannheim. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht. Eine Tarifvertragssammlung wird nicht geführt.

Es ist grundsätzlich nur eine interne Nutzung der Gerichtsbibliothek vorgesehen, eine Nutzung durch externe Besucherinnen und Besucher ist nach Absprache mit der Verwaltung jedoch möglich. Eine Kopiermöglichkeit besteht.

Das Landesarbeitsgericht erteilt keine Tarifauskünfte. Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Diejenigen, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).

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