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Datum: 16.04.2025
Aktenzeichen: 18 Ca 6889/24
Urteil
1. Das Versäumnisurteil vom 17.01.2025 wird aufrechterhalten.
2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.