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Allgemeiner Vollzugsdienst

Die Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen obliegen vor allem den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes.

Zu den Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gehören
die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen
die sichere Unterbringung der Gefangenen
die Mitwirkung bei der Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen
die Sorge für die Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen mit ihren Einrichtungs- und Lagerungsgegenständen
die Sorge für die Reinlichkeit der Gefangenen, ihrer Wäsche und Kleidung
die Mitwirkung bei der Pflege erkrankter Gefangener
nach örtlichen Bestimmungen die Führung von Büchern, Listen und Nachweisungen sowie die Entgegennahme von Anträgen

Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes können auch in den Arbeitsbetrieben des Vollzuglichen Arbeitwesens (VAW) eingesetzt werden.

Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes werden zum Wechseldienst herangezogen.

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