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Allgemeiner Vollzugsdienst

Der allgemeine Vollzugsdienst, auch bezeichnend uniformierte Dienst, stellt nicht nur die größte Berufsgruppe im Justizvollzug dar, ihm kommt auch die tragende Rolle für das sichere Fundament des Strafvollzuges zu. Die oftmals geringschätzige Betitelung in der Öffentlichkeit als „Wärter“ oder „Schließer“ wird der Tätigkeit sowie den Anforderungen des Berufsbildes „Beamter im mittleren Vollzugsdienst“ auf keine Weise gerecht.

Beamte des mittleren Vollzugsdienstes verfügen aufgrund ihrer meist vorangegangenen anderen beruflichen Tätigkeit über ein hohes Maß an Lebenserfahrung und sozialer Kompetenz. Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb in der Justizvollzugsanstalt mit. Durch die Arbeit der Justizvollzugsbeamten wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben des Justizvollzugsgesetzes geleistet, auch findet eine enge Zusammenarbeit mit den Fachdiensten innerhalb der Justizvollzugsanstalt statt.
Oft sind sie erster Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen durch ihre Fähigkeiten im Umgang mit Menschen die Atmosphäre in der Justizvollzugsanstalt. Als Gesprächspartner aber auch als Bezugsperson ist es ein Ziel, positiv auf den Gefangenen einzuwirken und dessen Verantwortungsbewusstsein und Empathie im Zusammenhang mit den Ursachen und Folgen seiner Straftaten zu fördern.
Durch die Vielschichtigkeit und auch die Besonderheiten des Zusammenlebens verschiedener Kulturen auf engem Raum wird von den Justizvollzugsbeamten ein eigenverantwortliches Handeln und eine hohe persönliche Flexibilität abverlangt.
Um diesen Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden, werden die angehenden Beamten im mittleren Vollzugsdienst in einer zweijährigen Ausbildung in Theorie und Praxis intensiv und umgehend auf ihren verantwortungsvollen Berufsalltag vorbereitet und geschult.

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